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Muss erst ein Unfall passieren?

DieVerkehrssituation mag auf den ersten Blick nicht weiter beunruhigen. Wenn man dem Treiben aber einige Minuten zugeschaut hat, muss man sich wundern, dass wieder einmal nichts passiert ist.

Beobachtung

Nur noch wenige Minuten bis zum Unterrichtsende. Die Kreuzung im Steigerweg wird zugeparkt. Nicht nur die Kreuzung übrigens, sondern auch weite Bereiche des Gehwegs. Ein Krankenwagen kommt aus der Stichstraße und müht sich sehr vorsichtig durch das Nadelöhr VW-Bully und Jeep. Ein weiterer Pkw kommt herbei und verstopft den Kreuzungsbereich derart, so dass ein Durchkommen für Transporter oder Lkw nun unmöglich wird. Der Regen hat längst aufgehört, man oder frau steigt aus und verbringt den Rest der Wartezeit stehend auf der Straße - den Kindern stets ein Vorbild.

Es klingelt. Weitere Fahrzeuge reihen sich haltenderweise ein; in zweiter Reihe wohlgemerkt; natürlich auf der Gegenspur.  Die ersten Kinder kommen. Sie laufen quer über die Kreuzung und werden teilweise noch auf der Straße in Empfang genommen. Wenn ein Auto gegen die Fahrtrichtung parkt, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Schüler auch nicht vom Gehweg sondern von der Straße aus einsteigen muss. Und richtig! In zwei Fällen kann dies beobachtet werden. Weitere Kinder laufen über die Straße und über den Kreuzungsbereich. Die startenden Fahrzeuge fädeln sich rangierenderweise (vor- und rückwärts) durch das unübersichtliche Treiben. In dieser Situation ist die Gefahr für die Kinder am größten. Das Hindurchzwängen zwischen zwei haltenden Fahrzeugen ist für ein Kind stets mit der Hoffnung verbunden, dass der Fahrer oder die Fahrerin das Kind bemerkt hat.

Deshalb unser deutlicher Appell an alle Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug von der Schule abholen:

Parken oder halten Sie nicht im Halteverbot oder im Kreuzungsbereich!

Ein paar Schritte mehr werden Ihrem Sprössling nicht schaden!

 

Das sagt die Straßenverkehrsordnung dazu:

§ 12. Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,   ...

6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist:

a) Haltverbot (Zeichen 283),

b) eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),    ...

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten  ...

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

 

Eingeschränktes Halteverbot

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(2) Verlässt der Führer sein Fahrzeug, so muss er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden.